BERUFSUNFÄHIGKEIT
DAS RISIKO DER VERSORGUNGSLÜCKE
Die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit sind für die Betroffenen häufig verheerend. Neben gesundheitlichen Problemen steht plötzlich der Lebensstandard auf dem Spiel. Wir möchten uns mit der Situation unserer Kunden beim Ausfall staatlicher Leistungen nicht abfinden und haben jahrelang an Konzepten zu finanziellen Absicherungen dieser Risiken gearbeitet.
Mit unseren BU Konzepten kann sich nahezu jeder davor schützen!

ABSICHERUNG DES VERDIENSTAUSFALLS AUCH BEI SEHR HOHEN EINKOMMEN UND FÜR AUSLÄNDISCHE MITARBEITER
Berufsgruppen in hohen und höchsten Einkommensstufen haben Schwierigkeiten, ihr Ausfallrisiko zu adäquaten Konditionen abzuschließen. Wir bieten die Lösung für alle Gehaltsstufen bis hin zu hochbezahlten Vorständen, Geschäftsführern und Führungskräften sowie Beratungs- und freie Berufe wie Ärzte, Juristen, Architekten, Steuerberater und andere Berufsgruppen mit hohem Einkommen. Und wir können hochbezahlte Unternehmensspezialisten angemessen versorgen. International agierende Unternehmen haben zudem Schwierigkeiten, ihre ausländischen Mitarbeiter in einem einheitlichen Programm gegen Berufsunfähigkeitsrisiken abzusichern. Wir bieten mit COLLECT PLUS eine Lösung, die sowohl national als auch international anwendbar ist. Kooperationen mit renommierten internationalen Versicherern und Gruppenvertragsregelungen ermöglichen Absicherungen von 75% des aktuellen monatlichen Brutto. Die Höchstersatzleistung beträgt 250.000 € pro Monat. Wir können also Bruttogehälter von bis zu 4 Mio € angemessen versichern. Und dies zu nahezu identischen Bedingungen wie in unseren BU COLLECT – aber mit dem Vorteil, dass wir hier überhaupt keine Fragen mehr stellen müssen. Unterschieden wird im Falle der Berufsunfähigkeit zwischen der vorübergehenden und der dauerhaften Berufsunfähigkeit. In der vorübergehenden BU wird für maximal 10 Jahre eine monatliche Rente gezahlt. Wird nach dieser Frist eine dauerhafte Berufsunfähigkeit nachgewiesen, wird eine Einmalzahlung eines Kapitalbetrages in Höhe von bis zu 120 Monatsrenten gezahlt.
- Optimale Absicherung für Höherverdienende
- Sehr hohe Absicherungssummen möglich
- Berufsunfähigkeitsrenten bis zu EUR 250.000
- Volle Leistung bereits ab 50% Berufsunfähigkeit
- Attraktive Vorteile im Gruppenvertrag
- Flexible Vertragsgestaltung
- Keine Fragen

GÜNSTIG UND DIREKT VERSICHERT IN DER GRUPPE
BU Direkt basiert im Gegensatz zu den bestehenden Angeboten auf dem solidarischen Gruppenprinzip. Das ermöglicht günstige Beiträge, die obendrein aus dem Bruttogehalt bezahlt werden. Die Beiträge zur BU Direkt sind steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Die Versicherungsbedingungen sind fair, transparent und einfach. Es gibt keine Gesundheitsfragen – zwei einfache Erklärungen reichen aus. Dem Versicherer wird so die Möglichkeit genommen Anträge abzulehnen, Beitragszuschläge zu fordern oder Vorerkrankungen auszuschließen. Das öffnet die BU Direkt auch für viele Menschen, die wegen Vorerkrankungen bislang keine Absicherung bekommen haben. Der entscheidende Vorteil liegt aber darin, dass aufgrund falscher oder nicht vollständiger Antworten die Leistung nicht verweigert wird.
- Keine Karenzzeit
- 75 % günstiger als herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Feststellung der Berufsunfähigkeit durch eigenen Arzt
- Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit
- Einbringung vermögenswirksamer Leistungen möglich
- Jobwechsel: Mitnahme der Absicherung oder private Übernahme
- Beitragsfreistellung bei z.B. Jobsuche oder Elternzeit
- Keine Gesundheitsfragen
Auch Arbeitgeber profitieren, wenn Sie ihren Mitarbeitern BU Direkt ans Herz legen. BU Direkt ermöglicht soziales Engagement, ist zusätzlicher Anreiz beim Recruiting qualifizierter Mitarbeiter und ermöglicht gleichzeitig Einsparpotenziale.

PRIVAT ABGESICHERT, GÜNSTIG IN DER GRUPPE
Wir bieten auch Mitarbeitern, die keine Möglichkeit haben, die Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung abzuschließen, eine attraktive Option. Hinderungsgründe können beispielsweise die Ausschöpfung der Höchstgrenzen nach § 3 Nr. 63 EStG oder tariflich-vertragliche Bindungen sein. Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst, die bereits die Versorgung Bund und Länder (VBL) oder Zusatzversorgungskassen (ZVK) nutzen, bieten wir die private Berufsunfähigkeitsversicherung über den Arbeitgeber.
- Preiswert durch Gruppenvertrag
- Günstigste Einstufung des Berufes
- Rente ab 50% Berufsunfähigkeit
- Keine Karenzzeit
- Freie Arztwahl bei Berufsunfähigkeit
- Keine Gesundheitsfragen
Auch hier kann der Arbeitgeber durch die Unterstützung und Bewerbung der Möglichkeiten der Berufsunfähigkeitsversicherung soziale Verantwortung zeigen und Akzente bei der Mitarbeiteranwerbung setzen.